Fakten & Zuständigkeiten

Finanzielle Zuwendungen

Die Stiftung Alters- und Pflegeheim Steinfeld ist selbsttragend; sie erhält keinerlei finanzielle Zuwendungen.

Die Mitglieder des Stiftungsrates beraten und entscheiden die anstehenden Geschäfte im Interesse der Institution unter Berücksichtigung der Anliegen der Trägergemeinden.

Die Pensionstaxen werden jährlich vom Stiftungsrat überprüft, und wenn notwendig den neuen Gegebenheiten angepasst. Bei Änderungen werden die Betroffenen rechtzeitig informiert.

Zahlungsfähigkeit

Sind BewohnerInnen nicht mehr in der Lage die Aufenthaltskosten mit ihrem Einkommen abzudecken, müssen sie dies – bis zu einem bestimmten «Restbetrag» – aus ihrem Vermögen tun.

Auskunft erteilt die AHV-Zweigstelle der Gemeinde.

Ergänzungsleistungen

Ist das Ende der Zahlungsfähigkeit mit dem Einkommen aus AHV, Pensionskasse und anderen Quellen sowie dem Vermögen absehbar, ist der Antrag auf Ergänzungsleistungen frühzeitig, d.h. nicht erst bei erreichen des «Vermögens-Restbetrages» durch die BewohnerInnen oder die Bevollmächtigten mit dem entsprechenden Formular bei der AHV-Zweigstelle zu stellen.

Hilflosenentschädigung

BewohnerInnen, die in alltäglichen Lebensverrichtungen regelmässig und in erheblicher Weise auf die Hilfe Dritter angewiesen sind haben – nach Erfüllung gewisser Voraussetzungen – Anrecht auf eine Hilflosenentschädigung (Beratung durch die AHV-Zweigstelle).

Haben Sie Fragen?

Wir sind gerne für Sie da.

Alters- und Pflegeheim Steinfeld
Buchserstr.  20
5034 Suhr

Tel.: 062 855 91 00
E-Mail: altersheim@steinfeld.ch

für persönliche Daten: steinfeld@hin.ch